Medizinisches Cannabis – welche Sicherungsmaßnahmen sind notwendig?
In Deutschland müssen Apotheken, die Cannabis als Medizin anbieten, besondere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Produkte sicher aufbewahrt werden.
In der Regel werden die Cannabis-Produkte in einem speziellen Arzneimittelschrank verwahrt, der durch ein Schloss oder einen anderen geeigneten mechanischen Sicherheitsmechanismus geschützt ist. Der Schrank muss zudem elektronisch gesichert und an eine Alarmanlage angeschlossen sein, die bei unautorisiertem Zugriff Alarm auslöst.
Laut Bundesopiumstelle (BfArM) muss diese elektronische Sicherung durch einen kapazitiven Melder wie beispielsweise dem Cx-1 geschehen. Dieser Melder nutzt ein elektrostatisches Feld, um Veränderungen in seiner Umgebung zu erkennen. Er erfasst beispielsweise die Veränderung des Feldes um den Arzneimittelschrank, wenn jemand versucht sich diesem zu nähern oder gar zu berühren. Durch die Wahrnehmung der Änderung bzw. Detektion eines Objekts im Feld wird ein Alarm ausgelöst.
Der Feldänderungsmelder kann so sensitiv eingestellt werden, dass selbst kleinste Veränderungen im Feld erkannt werden. Die VdS-C-Zertifizierung des Sensors steht zudem für die höchste Sicherheitsstufe und wird in der Regel von der Bundesopiumstelle und den Versicherern gefordert.
Um zu verhindern, dass Betäubungsmittel und andere rezeptpflichtige Medikamente wie Cannabis in die Hände von nicht autorisierten Menschen gelangen, ist eine Kombination von mechanischen und elektronischen Sicherheitsmaßnahme notwendig. Sie schützen vor Missbrauch und Diebstahl und bieten die größtmögliche Sicherheit.
Mehr Informationen zum Melder hier.